Gartenbriefe - kgv_havelstrand

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Gartenbrief 01 - Heckenschnitt

Liebe Gartenfreunde,

das Problem der Heckenhöhe ist ohne Zweifel ein schwieriges Thema. Viele Belange spielen dabei eine Rolle. Wir, als gemeinnütziger Verein, haben nicht nur den Belangen unseres Verpächters (Stadt Werder) Rechnung zu tragen, sondern uns auch an Gesetze und Verordnungen zu halten, die es diesbezüglich gibt. Und natürlich haben auch wir Gartenfreunde unsere Vorstellungen, wie hoch wir unsere Hecken gern hätten. Und auch, wenn wir jetzt Mitglieder des Vorstandes sind, so hätten auch wir gern einen gewissen Sichtschutz gewahrt. Sie wissen alle, dass der Inselrundwanderweg durch unser Vereinsgelände führt, so dass auch ein Interesse des Verpächters an den in der Rahmenordnung angegebenen Heckenhöhen nicht unbegründet ist. Hinzu kommt, dass es Pächter gibt, die bereits vor dem Jahre 1990 eine gewisse Heckenhöhe besaßen und hier also auch noch das Problem des Bestandsschutzes auftritt. Sie sehen also, es geht nicht ohne Kompromisse und Zugeständnisse.

Auch wir Vorstandsmitglieder haben lange überlegt, wie wir einen Kompromiss finden können und uns die Entscheidung darüber nicht einfach gemacht. Fakt ist, dass wir es nicht jedem Gartenfreund recht machen können. Das denke ich, kann von einem Verein mit fast 180 Parzellen auch nicht erwartet werden. Hierzu gab es nun eine schriftliche Vereinbarung zwischen unserem Verpächter, der Stadt Werder und unserem Verein vom 05.10.2011, in welcher die Umsetzung der Rahmengartenordnung des Landes Brandenburg in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz verbindlich umzusetzen ist. Die Rahmenordnung gibt im Innenbereich eine Höhe von 1,20 m und im Außenbereich eine Höhe von 1,50 m vor. Wenn das optische Bild in einem Weg so ist, dass sich alle Hecken ungefähr auf derselben Höhe befinden und die vorgegebene Heckenhöhe in einem Weg nicht extrem überschritten wird (im Innenbereich beispielsweise 1,30-1,40 m), dann wird dies von Seiten des Vorstands und der Stadt Werder geduldet werden. Bei den Außenbereichen sollte bei 1,60-1,70 m Schluss sein. Nun gibt es Hecken, die schon ziemlich lange über die angegebene Norm wachsen. Und natürlich soll eine Hecke jetzt nicht mit einem Mal so weit gekürzt werden, dass diese anschließend eingeht. Aber in Etappen ist eine Reduzierung durchaus möglich und bitte auch vorzunehmen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die Heckenhöhe ab Erdboden maßgebend ist. Eine Steinkante unterhalb der Hecke wird demzufolge in die Heckenhöhe mit eingerechnet. Zu der Frage, ob jetzt ein Heckenschnitt möglich ist, kann ich diesen bejahen. Sie können ihre Hecken grundsätzlich während der gesamten Gartensaison schneiden. Bei Regenwetter macht das nur keiner, es sei denn, man hat kein elektrisches Gerät zur Hand. Einzige Ausnahme, ein Vogel brütet in ihrer Hecke. Dann warten Sie die Brutzeit bitte ab und informieren eines der Vorstandsmitglieder darüber.

Ihr Vorstand

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